Das Amtsgericht Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.4.2012 (Az.: 36a C 479/11) die Höhe des Schadensersatzes bei einem Musikalbum (bestehend aus 11 Liedern) mit 2.500,- € bemessen. Da in einer Tauschbörse die Anzahl möglicher Downloads unkontrollierbar ist, sei ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 € jedenfalls nicht überzogen. Der Streitwert wurde auf 50.000,- [...]
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