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21 März 2010

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigere?

Von cweber

Kategorie Filesharing-Abmahn-FAQ

Aufgrund der Abgabe einer strafbewehrten und auch ansonsten wirksamen Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr beseitigt und der Unterlassungsanspruch des Schutzrechtsinhabers ist erfüllt und die Sache insoweit erledigt. Wird die Wiederholungsgefahr nicht durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt, kann der Verletzte im gerichtlichen Eilverfahren oder durch eine Klage den Erlass eines gerichtlichen Titels (z.B. einer einstweiligen Verfügung oder eines Urteil) beantragen. Hierdurch wird die Unterlassungspflicht gerichtlich festgestellt und eine Strafe für die Zuwiderhandlung angedroht. War der Antrag oder die Klage berechtigt, muss der Abgemahnte, zusätzlich die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Beispiele für wegen Filesharing erwirkten einstweiligen Verfügungen befinden sich in den Rubriken “News” und “Urteile”.