Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Verwendung von Internetverkehrsdaten zu Zwecken der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig (Urteil des Gerichtshofs der EU vom 19.4.2012, C 461/10)
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
OLG Köln: Haftung der Eltern für Filesharing der Kinder auf Schadensersatz; Höhe des Schadensersatz bei Filesharing eines Musiktitels beträgt 200,- € (OLG Köln 6 U 67/11)
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
LG Köln: Anschlussinhaber haftet bei ausreichend verschlüsseltem WLAN als Täter – IP-Adress-Ermittlungen von Evidenzia GmbH & Co KG zuverlässig (Beschluss v. 31.8.2011, 33 O 202/11)
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch bei Vereinbarung von Erfolgshonorar
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
LG Köln: Anschlussinhaber muss zum Ausschluss der täterschaftlichen Haftung im Rahmen der sekundären Darlegungslast “Ross und Reiter” benennen
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH wegen Filesharing des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.
Gerichtshof der Europäischen Union Az. C 461/10 vom 19.4.2012
Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Berlin City Girl” des Interpreten Culcha Candela
Die Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Sicherstellung eines effektiven Urheberrechtsschutzes ist vom Europarecht gedeckt und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/48. Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu Zwecken der Strafverfolgung durch Behörden (Richtlinie 2006/24) steht dem nicht entgegen.