Von Seiten der Rechteinhaber werden nur die bei jeder Einwahl in das Internet wechselnden IP-Adressen der jeweiligen Anschlüsse, über die die Rechtsverletzungen stattgefunden haben, ermittelt. Die Ermittlung der IP-Adressen erfolgt in aller Regel bei einem Unternehmen, welches auf die Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken spezialisiert ist. Die IP-Adresse gibt als solche keinen Aufschluss über den [...]
weiter lesen...Kosten des Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c KostO (OLG Köln, Beschluss v. 1.4.2009, Az. 2 Wx 14/09) Leitsatz des Verfassers: Die Festgebühr nach § 128 c KostO fällt für die “Entscheidung” d.h. für die Hauptsache-Entscheidung über die Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten an. Die im selben Verhfahren vorher ergehende einstweilige [...]
weiter lesen...Kosten des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG fallen nicht pro IP-Adresse an (§ 128c KostO) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.1.2009 (Az. 6W 4/09) Leitsätze des Verfassers: 1. Bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG, denen Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, die wesentliche Unterschiede aufweisen, liegen gebührenrechtlich mehrere Anträge vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach [...]
weiter lesen...LG Oldenburg: Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 UrhG bereits bei Zugänglichmachung (Upload) eines Albums im Rahmen einer Tauschbörse (Filesharing). In dem Beschluss ist das LG Oldenburg der in Teilen durchaus mißverständlichen und im Ergebnis nicht überzeugenden Argumentation des OLG Oldenburg (Beschl. vom 1.12.2008 – 1 W 92/08) nicht gefolgt. Stattdessen stellte es in [...]
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