In einer aktuellen Entscheidung vom 10.10.2008 hat das LG Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 Qs 490/08 entschieden, dass die Rechte der Verletzten diejenigen der Beschuldigten überwiegen. Dabei müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs.1 GG) hinter den Grundrechten der Verletzten Rechteinhaber aus Art. 2 Abs.1, 12 Abs.1 und 14 Abs.1 GG zurücktreten. Der [...]
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