Das OLG Köln führt hierzu in der Entscheidung 6 W 58/11 wie folgt aus: “Der vollen Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO steht auch nicht entgegen, dass der Internetprovider die abgefragte IP-Adresse möglicherweise deshalb falsch zugeordnet haben könnte, weil die dort gespeicherte Uhrzeit um bis zu eine Sekunde von der Uhrzeit abweicht, die von [...]
weiter lesen...Von Seiten der Rechteinhaber werden nur die bei jeder Einwahl in das Internet wechselnden IP-Adressen der jeweiligen Anschlüsse, über die die Rechtsverletzungen stattgefunden haben, ermittelt. Die Ermittlung der IP-Adressen erfolgt in aller Regel bei einem Unternehmen, welches auf die Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken spezialisiert ist. Die IP-Adresse gibt als solche keinen Aufschluss über den [...]
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