Eine wirksame Drittunterwerfung, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, kommt im Urheberrecht nur in dem Ausnahmefall in Betracht, dass es sich um eine Unterwerfung innerhalb einer Lizenzkette bezüglich des selben Werkes handelt (vgl. Urteil des LG Düsseldorf v. 29.09.2010, Az. 12 O 51/10). Daher ist es insbesondere nicht ausreichend, sich bei der Inanspruchnahme wegen des illegalen Uploads [...]
weiter lesen...In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen des Filesharings eines Musikwerkes im Rahmen eines sog. Chartcontainers bestätigt. Dabei führt das LG Düsseldorf aus, dass eine Drittunterwerfung im Urheberrecht anders als im Wettbewerbsrecht nicht in Betracht komme, wenn es sich um unterschiedliche Werke handelt. Weiterhin stellt das LG Düsseldorf unter Bezugnahme [...]
weiter lesen...Das ist theoretisch möglich, hängt jedoch von der konkreten Formulierung der abgegebenen Unterlassungserklärung im Einzelfall ab. Insbesondere kann die Drittwirkung an mangelnder Konkretisierung auf das Verletzungsobjekt und mangelnder Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung scheitern. Anders als im Wettbewerbsrecht ist eine Drittunterwerfung im Urheberrecht nur bedingt möglich, da das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht unterschiedliche Schutzobjekte haben und unterschiedliche [...]
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