Rechteinhaber, deren Musik-, Film und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke in sog. Tauschbörsen illegal verbreitet wurden, setzen sich hiergegen verständlicherweise seit einigen Jahren rechtlich zur Wehr. In der Regel werden ermittelte Rechtsverletzer bzw. Inhaber derjenigen Internetanschlüsse, über die die jeweiligen Rechtsverletzungen erfolgten, zunächst außergerichtlich mittels einer sog. Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung der [...]
weiter lesen...Aktuell werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Urheberrechtsverletzungen an den Musiktiteln „Miss Sunshine“ des Künstlers R.I.O. und “San Francisco” der Künstlerin Cascada mittels Abmahnung verfolgt. Abgemahnt werden Internetnutzer, die die Musiktitel über ein Peer-to-Peer-Netzwerk anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten und damit weltweit kostenlos öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Abmahnung besteht aus einer umfassenden Darstellung der [...]
weiter lesen...Aktuell werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „Turn This Club Around“ des Künstlers R.I.O. feat. U-Jean mittels Abmahnung verfolgt. Das Lied ist am 30.9.2011 auf Platz 3 in die deutschen Top-100-Single-Charts eingestiegen. In der Schweiz erreichte die Single Platz 1 der Charts. Abgemahnt werden Internetnutzer, die das Lied ohne Berechtigung anderen [...]
weiter lesen...WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „Niemand (Was Wir Nicht Tun)“ der Künstlerin „Joy Denalane“ im Auftrag der Nesola GmbH ab Aktuell werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf das Lied „Niemand (Was Wir Nicht Tun)“ der Künstlerin Joy Denalane verschickt. Die Plattenfirma Nesola [...]
weiter lesen...Haftung des Internetanschlussinhabers für Familienangehörige vom OLG Köln bejaht (Urteil vom 23.12.2009 – Az. 6 U 101/09): In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln die Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die durch Kinder oder Ehegatten begangen werden abermals bejaht. Nach Auffassung des 6. Senats genüge das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden [...]
weiter lesen...