Das OLG Köln hat entschieden, dass der Anschlussinhaber auch für das Verhalten von erwachsenen Familienangehörigen (vorliegend ging es um einen 40-jährigen, bei seinen Eltern lebenden Sohn) als Störer haftet. Damit wird eine bisherige Lücke in der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers geschlossen. Als Störer auf Unterlassung haftet nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, [...]
weiter lesen...“SOMMER UNSERES LEBENS”: BGH bestätigt Haftung des Anschlussinhabers für unzureichend verschlüsseltes WLAN (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung die Haftung des Anschlussinhabers für ein unzureichend gesichertes W-LAN bestätigt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt demnach eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen [...]
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