In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Zweibrücken unter dem Az. 4 W 62/08 Folgendes entschieden: 1. Providerauskünfte sind rechtmäßig. 2. Die Mitteilung der Identität desjenigen, dem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war stellt lediglich eine Mitteilung eines Bestandsdatums iSd. §§ 3 Nr.3, 111 Abs.1 S.1 TKG dar (so auch BT-Drucks. 16/6979 [...]
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