Der Anschlussinhaber hat durch den Internetanschluss eine Gefahrenquelle geschaffen, die nur er überwachen kann. Er hat demgemäß entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Rechtsverletzungen über seinen Anschluss zu verhindern. Andernfalls hat er den unberechtigten Gebrauch zu verantworten. Die Anzahl der Personen, die auf einen häuslichen Computer oder Anschluss zugreifen können, ist in aller Regel überschaubar, so [...]
weiter lesen...Der überwiegende Teil der Gerichte geht davon aus, dass Eltern ihren Kindern keinesfalls den Anschluss nach Gutdünken überlassen dürfen. Sie haben die Pflicht zur Aufklärung ihrer Kinder, ihr Tun zu überwachen und ggf. ein widerrechtliches Verhalten zu unterbinden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09; LG Hamburg, 25.01.2006, Az. 308 O 58/06; [...]
weiter lesen...Im Rahmen der sog. sekundären Darlegungslast ist der abgemahnte Anschlussinhaber dazu verpflichtet, mitzuteilen, wer die Rechtsverletzung begangen hat, wenn er dies selbst nicht gewesen sein will. Wenn ein Dritter nachweislich die Rechtsverletzung begangen hat, entfällt eine Haftung des abgemahnten Anschlussinhabers als Täter. Jedoch ist der Anschlussinhaber dadurch keineswegs von jeglicher Haftung befreit. Es stellt sich [...]
weiter lesen...Grundsätzlich trifft den Abmahnenden als Anspruchssteller die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale. Der Rechteinhaber hat demzufolge das Vorliegen einer Urheberechtsverletzung und wer diese begangen hat, zu beweisen. Im Gegensatz zum Strafrecht, das eine zweifelsfreie Identifikation des Täters für dessen Verurteilung verlangt, kommt im Zivilrecht dem Anspruchssteller, also Rechteinhaber eine Beweiserleichterung zugute, da er [...]
weiter lesen...Zunächst ist der Internetanschluss gegen die unbefugte Benutzung sicherzustellen. Hierzu kann ein moderner Router mit Firewall und WLAN-Verschlüsselungstechnologie verwendet werden. Außerdem kann der Filesharing-Datenverkehr durch entsprechende Einstellungen am Router (Blockieren bestimmter Ports) unterbunden werden. Bei Betrieb eines WLAN sollte eine moderne sichere Verschlüsselungstechnologie (WPA 2) und ein persönlicher, ausreichend langer und sicherer Netzwerkschlüssel verwendet werden, [...]
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