Das Amtsgericht Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.4.2012 (Az.: 36a C 479/11) die Höhe des Schadensersatzes bei einem Musikalbum (bestehend aus 11 Liedern) mit 2.500,- € bemessen. Da in einer Tauschbörse die Anzahl möglicher Downloads unkontrollierbar ist, sei ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 € jedenfalls nicht überzogen. Der Streitwert wurde auf 50.000,- [...]
weiter lesen...Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln vom 23.3.2012 (Aktenzeichen OLG Köln 6 U 67/11) haften Eltern für Rechtsverletzungen, die minderjährige Kinder im Internet begehen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 832 BGB, wenn keine ausreichenden Verhaltensregeln aufgestellt und kontrollen zu deren Einhaltung durchgeführt wurden. Die Höhe des Schadensersatzes gem. § 97 UrhG schätzte der [...]
weiter lesen...Die Urheberkammer des Landgerichts Köln stellt hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 97a Abs. 2 UrhG darauf ab, dass die Vorschrift einen Ausnahmetatbestand regelt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei diese nur anwendbar, wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt, deren Ausmaß in qualittativer und quantitativer Hinsicht gering ist. Dies ist bei einer öffentlichen Zugänglichmachung über [...]
weiter lesen...Das Landgericht Düsseldorf hat seine bisherige Rechtsprechung zur Berechnung der Höhe des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie (zuletzt Urteil vom 24.11.2010, Az. 12 O 521/09) nochmals bestätigt. Danach ist für die öffentliche Zugänglichmachung von Musiktiteln in einem Filesharingnetzwerk eine Betrag in Höhe von 300,- € pro Musiktitel nicht zu beanstanden. Die Möglichkeit, dass sich die [...]
weiter lesen...Die Höhe des Schadensersatzanspruches berechnet sich gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG auf der Grundlage dessen, was der Verletzer zu zahlen hätte, wenn einen branchenüblichen Lizenzvertrag vereinbart hätte, da er nicht besser gestellt werden darf als ein ordnungsgemäßer Lizenznehmer (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1990, I ZR 59/88 = GRUR 1990, 1008 – Lizenzanalogie; [...]
weiter lesen...Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.7.2010 (Az. 6 U 31/10) die vorinstanzliche Entscheidung des LG Köln vom 13.1.2010 (Az. 28 O 603/09) bestätigt, wonach der Klägerin als Inhaberin der Rechte an einer Software, die einen Verkaufspreis zwischen 1.250,- und 4.000,- € hat, ein Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zusteht, der die Höhe [...]
weiter lesen...Die Abmahnung erfolgt regelmäßig unabhängig vom ebenfalls rechtswidrigen Download in erster Linie wegen des Uploads also wegen des Bereitstellens zum kostenlosen Herunterladen für Dritte innerhalb der Tauschbörse. Bei der Schadensberechnung geht es also nicht darum, was es der einmalige Erwerb einer CD (oder eines Downloads) gekostet hätte, sondern darum, was die fiktive Lizenz, das Werk [...]
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