Das OLG Köln hat die Aktivlegitimation der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH in Bezug auf Tonaufnahmen der Band “Culcha Candela” bestätigt (Az. 6 W 13/10). Auszug aus den Entscheidungsgründen: [...] verblieb ihr <der Antragstellerin> jedenfalls als ausschließlich Berechtigter der vorigen Stufe doch ein (negatives) Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter außerhalb der Lizenzkette (vgl. zur Abgrenzung [...]
weiter lesen...Wir weisen auf den Artikel “Bei Internetanschlüssen gilt die Halter-Haftung” (erschienen bei Spiegel online v. 7.1.2010) hin.
weiter lesen...Haftung des Internetanschlussinhabers für Familienangehörige vom OLG Köln bejaht (Urteil vom 23.12.2009 – Az. 6 U 101/09): In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln die Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die durch Kinder oder Ehegatten begangen werden abermals bejaht. Nach Auffassung des 6. Senats genüge das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden [...]
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