Das OLG Köln führt hierzu in der Entscheidung 6 W 58/11 wie folgt aus: “Der vollen Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO steht auch nicht entgegen, dass der Internetprovider die abgefragte IP-Adresse möglicherweise deshalb falsch zugeordnet haben könnte, weil die dort gespeicherte Uhrzeit um bis zu eine Sekunde von der Uhrzeit abweicht, die von [...]
weiter lesen...In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Zweibrücken unter dem Az. 4 W 62/08 Folgendes entschieden: 1. Providerauskünfte sind rechtmäßig. 2. Die Mitteilung der Identität desjenigen, dem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war stellt lediglich eine Mitteilung eines Bestandsdatums iSd. §§ 3 Nr.3, 111 Abs.1 S.1 TKG dar (so auch BT-Drucks. 16/6979 [...]
weiter lesen...