In einer aktuellen Entscheidung vom 11.5.2011 hat sich das LG Köln ausführlich mit der Frage der Beweis- und Darlegungslast auseinandergesetzt. Nach allgemeiner Auffassung bedarf es zur Widerlegung des vom BGH im Urteil “Sommer unseres Lebens” aufgestellten Grundsatzes der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn über dessen Anschluss bzw. IP-Adresse eine Rechtsverletzung erfolgt ist, einer [...]
weiter lesen...Landgericht Köln, 28 O 763/10 Datum: 11.05.2011 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 28 O 763/10 Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, [...]
In dem Beschluss vom 3.3.2011 (Az. 16 O 433/10) führt das Landgericht Berlin wie folgt aus: . .Zur ordnungsgemäßen Funktion der Ermittlungssoftware: “Soweit die Beklagte bestreitet, dass die Programme bei der Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes für die Filmdatei ordnungsgemäß funktioniert haben, handelt es sich um unbeachtliche Erklärungen ins Blaue hinein. Tatsächliche Anhaltspunkte werden [...]
weiter lesen...“SOMMER UNSERES LEBENS”: BGH bestätigt Haftung des Anschlussinhabers für unzureichend verschlüsseltes WLAN (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung die Haftung des Anschlussinhabers für ein unzureichend gesichertes W-LAN bestätigt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt demnach eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen [...]
weiter lesen...Im Rahmen der sog. sekundären Darlegungslast ist der abgemahnte Anschlussinhaber dazu verpflichtet, mitzuteilen, wer die Rechtsverletzung begangen hat, wenn er dies selbst nicht gewesen sein will. Wenn ein Dritter nachweislich die Rechtsverletzung begangen hat, entfällt eine Haftung des abgemahnten Anschlussinhabers als Täter. Jedoch ist der Anschlussinhaber dadurch keineswegs von jeglicher Haftung befreit. Es stellt sich [...]
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