Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bestätigt. Danach sind Filehoster (nach eingegangenem Hinweis der Rechteinhaber, sog Take-Down-Notice) nicht nur verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sondern darüber hinaus auch Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung wirksam verhindern. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird erst in einigen Wochen erwartet. Nach dieser [...]
weiter lesen...Das OLG Köln hat entschieden, dass der Anschlussinhaber auch für das Verhalten von erwachsenen Familienangehörigen (vorliegend ging es um einen 40-jährigen, bei seinen Eltern lebenden Sohn) als Störer haftet. Damit wird eine bisherige Lücke in der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers geschlossen. Als Störer auf Unterlassung haftet nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, [...]
weiter lesen...“SOMMER UNSERES LEBENS”: BGH bestätigt Haftung des Anschlussinhabers für unzureichend verschlüsseltes WLAN (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung die Haftung des Anschlussinhabers für ein unzureichend gesichertes W-LAN bestätigt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt demnach eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen [...]
weiter lesen...Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss entweder durch ihn selbst oder durch einen anderen urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen einer sog. Tauschbörse (Filesharingnetzwerkes) einer unbekannten Anzahl von Dritten öffentlich zugänglich gemacht und damit zum Download angeboten wurden. Der Vorwurf, dass der Anschlussinhaber die Verletzungshandlung selbst oder über seinen eigenen Computer begangen hat, ist [...]
weiter lesen...Wir weisen auf den Artikel “Bei Internetanschlüssen gilt die Halter-Haftung” (erschienen bei Spiegel online v. 7.1.2010) hin.
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