In einer aktuellen Entscheidung vom 11.5.2011 hat sich das LG Köln ausführlich mit der Frage der Beweis- und Darlegungslast auseinandergesetzt. Nach allgemeiner Auffassung bedarf es zur Widerlegung des vom BGH im Urteil “Sommer unseres Lebens” aufgestellten Grundsatzes der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn über dessen Anschluss bzw. IP-Adresse eine Rechtsverletzung erfolgt ist, einer [...]
weiter lesen...Landgericht Köln, 28 O 763/10 Datum: 11.05.2011 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 28 O 763/10 Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, [...]
“SOMMER UNSERES LEBENS”: BGH bestätigt Haftung des Anschlussinhabers für unzureichend verschlüsseltes WLAN (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung die Haftung des Anschlussinhabers für ein unzureichend gesichertes W-LAN bestätigt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt demnach eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen [...]
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