Haftung des Internetanschlussinhabers für Familienangehörige vom OLG Köln bejaht (Urteil vom 23.12.2009 – Az. 6 U 101/09): In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln die Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die durch Kinder oder Ehegatten begangen werden abermals bejaht. Nach Auffassung des 6. Senats genüge das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden [...]
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