In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen des Filesharings eines Musikwerkes im Rahmen eines sog. Chartcontainers bestätigt. Dabei führt das LG Düsseldorf aus, dass eine Drittunterwerfung im Urheberrecht anders als im Wettbewerbsrecht nicht in Betracht komme, wenn es sich um unterschiedliche Werke handelt. Weiterhin stellt das LG Düsseldorf unter Bezugnahme [...]
weiter lesen...“SOMMER UNSERES LEBENS”: BGH bestätigt Haftung des Anschlussinhabers für unzureichend verschlüsseltes WLAN (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung die Haftung des Anschlussinhabers für ein unzureichend gesichertes W-LAN bestätigt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt demnach eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen [...]
weiter lesen...Der Anschlussinhaber hat durch den Internetanschluss eine Gefahrenquelle geschaffen, die nur er überwachen kann. Er hat demgemäß entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Rechtsverletzungen über seinen Anschluss zu verhindern. Andernfalls hat er den unberechtigten Gebrauch zu verantworten. So haftet der Anschlussinhaber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den Betrieb eines unverschlüsselten WLAN, wenn er dieses nicht mittels persönlichem, [...]
weiter lesen...Zunächst ist der Internetanschluss gegen die unbefugte Benutzung sicherzustellen. Hierzu kann ein moderner Router mit Firewall und WLAN-Verschlüsselungstechnologie verwendet werden. Außerdem kann der Filesharing-Datenverkehr durch entsprechende Einstellungen am Router (Blockieren bestimmter Ports) unterbunden werden. Bei Betrieb eines WLAN sollte eine moderne sichere Verschlüsselungstechnologie (WPA 2) und ein persönlicher, ausreichend langer und sicherer Netzwerkschlüssel verwendet werden, [...]
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