Urteile
Auf dieser Seite finden Sie beispielhafte Gerichtsentscheidungen zum Thema Filsharing. Die Gerichtsentscheidungen sind chronologisch geordnet. Bitte nutzen Sie die Suchfunktionen, um ein bestimmtes Aktenzeichen oder eine Entscheidung zu einem bestimmten Schlagwort bzw. zu einem bestimmten Werk suchen.
Aktenzeichen
LG Köln, 33 O 202/11 vom 31.08.2011
LG Köln: Anschlussinhaber haftet bei ausreichend verschlüsseltem WLAN als Täter – IP-Adress-Ermittlungen von Evidenzia GmbH & Co KG zuverlässig (Beschluss v. 31.8.2011, 33 O 202/11)
Streitwert 10.000,- €
OLG Köln, 6 U 208/10 vom 22.7.2011
OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch bei Vereinbarung von Erfolgshonorar
Erstattungsanspruch bezüglich Rechtsanwaltskosten besteht unabhängig von zulässigem Erfolgshonorar im Zweifel in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG
LG Köln, 28 O 763/10 vom 11.5.2011
LG Köln: Anschlussinhaber muss zum Ausschluss der täterschaftlichen Haftung im Rahmen der sekundären Darlegungslast “Ross und Reiter” benennen
LG Köln setzt strenge Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast, da sonst Rspr. des BGH zur tatsächlichen Vermutung ("Sommer unseres Lebens") leer läuft. Keine Deckelung der Anwaltskosten nach § 97a Abs. 2 UrhG. Streitwert für Film-Upload 50.000,- €
LG Hamburg, 310 O 109/11 vom 02.05.2011
Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH wegen Filesharing des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € dem zuvor abgemahnten Antragsgegner auferlegt, da dieser für die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist.
LG Köln, 33 O 243/11 vom 21.4.2011
Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Köln, 33 O 202/11 vom 12.4.2011
Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Düsseldorf, 12 O 155/11 vom 4.4.2011
Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Düsseldorf, 12 O 159/11 vom 4.4.2011
Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Berlin City Girl” des Interpreten Culcha Candela
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Köln, 28 O 247/11 vom 30.3.2011
Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Like I Love You” von R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Stuttgart, 17 O 146/11 vom 25.3.2011
Einstweilige Verfügung der Uptunes GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Frontline” des Interpreten Shaun Baker
Die Kosten des Verfahrens wurden der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt und sind zusätzlich zu den Abmahnkosten zu erstatten.
LG Köln, 28 O 228/11 vom 24.3.2011
Einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Victoria S – One In A Million”
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
AG Leipzig, 102 C 7180/10 vom 03.03.2011
AG Leipzig: üblicher Streitwert bei Filesharing 20.000,- €
Das AG Leipzig korrigierte den von Seite des Vertreters des Rechtsverletzers in der Höhe von nur 200,- € beantragte Streitwerthöhe und die Sache wurde an das LG Leipzig verwiesen.
Amtsgericht Wedding vom 01.03.2010
Vollstreckungsbescheid gegen abgemahnten Filesharer in Sachen “Schöne Neue Welt” (David Vogt)
Vollstreckungsbescheid im Rahmen des Mahnverfahrens
LG Düsseldorf, 12 O 90/11 vom 1.3.2011
Einstweilige Verfügung wegen Filesharing des Musiktitels “Real Love” von Sarah Connor
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
LG Köln, 28 O 159/11 vom 24.2.2011
Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen Culcha Candela – Berlin City Girl
Streitwert 10.000,- €
LG München I, 21 O 2881/11 vom 14.2.2011
Einstweilige Verfügung in Sachen Boomgaarden, Geringas, Klimpel und Mason gegen Filesharer wegen Sarah Connor – Real Love
Streitwert 10.000,- €
LG Düsseldorf, 12 O 68/10 vom 09.02.2011
Schadensersatz bei Filesharing 300,- € pro Musiktitel
LG Düsseldorf bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zur Berechnung der Höhe des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie
Amtsgericht Euskirchen vom 29.1.2011
Vollstreckungsbescheid gegen abgemahnten Filesharer in Sachen “Evacuate The Dancefloor” (Cascada)
Vollstreckungsbescheid im Rahmen des Mahnverfahrens
LG Köln, 28 O 421/10 vom 10.1.2011
Keine “unerhebliche Rechtsverletzung” i.S.d. § 97a Abs.2 UrhG bei Filesharing
Das bloße gegenüber Kindern ausgesprochene Verbot, nicht an Tauschbörsen teilzunehmen genügt zur Vermeidung von Rechtsverletzungen nicht
LG München I, 37 O 631/11 vom 17.01.2011
Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen Culcha Candela – Move it
Streitwert 10.000,- €
LG Hannover, 18 O 248/10 vom 26.11.2010
Einstweilige Verfügung trotz mod. UE: Styleheads setzen Unterlassungsanspruch bezüglich “Culcha Candela – Move it” gegen Filesharer erfolgreich gerichtlich durch
Einstweilige Verfügung nach Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung (Streitwert 10.000,- €)
LG Düsseldorf, 12 O 521/09 vom 24.11.2010
Schadensersatz bei Filesharing 300,- € pro Song (Urteil d. LG Düsseldorf v. 24.11.2010, Az. 12 O 521/09)
Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Rechteinhabers gegenüber Filesharer erfolgt im Wege der Lizenzanalogie unter Zugrundelegung einer Pauschallizenz
LG Köln, 28 O 202/10 vom 24.11.2010
Bestreiten der Aktivlegitimation ins Blaue hinein unzulässig
Zurverfügungstellen eines Internetanschlusses für Haushaltsmitglieder ist adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung und begründet Störerhaftung
Amtsgericht Wedding vom 18.11.2010
Vollstreckungsbescheid gegen abgemahnten Filesharer in Sachen “Schöne Neue Welt” (David Vogt)
Vollstreckungsbescheid im Rahmen des Mahnverfahrens
OLG Hamburg, 5 W 126/10 vom 3.11.2010
OLG Hamburg bestätigt tatsächliche Vermutung hinsichtlich der Täterschaft des Anschlussinhabers (Az. 5 W 126/10 v 3.11.2010)
Ermittlung anhand von Hashwert ist ausreichend, da der Hashwert eine eindeutige Identifizierung eines ins Internet gestellten Werkes ermöglicht.
LG Hamburg, 308 O 337/10 v. 29.10.2010
LG Hamburg: Streitwert von 10.000,- € bei Filesharing von Musik angemessen
Das LG Hamburg hat einer Streitwertbeschwerde, mit der die Höhe des Streitwertes angegriffen wurde, nicht abgeholfen. Der Streitwert i.H.v. 10.000,- € sei aufgrund des hohen Angriffsfaktors bei der öffentlichen zugänglichmachung über sog. Tauschbörsen angemessen.
Amtsgericht Wedding vom 14.10.2010
Vollstreckungsbescheid gegen abgemahnten Filesharer in Sachen “Schöne Neue Welt” (David Vogt)
Vollstreckungsbescheid im Rahmen des Mahnverfahrens
LG Düsseldorf, 12 O 51/10 vom 29.09.2010
LG Düsseldorf bestätigt Störerhaftung des Anschlussinhabers wegen Filesharings eines sog. “Chartcontainers” (BeckRS 2010, 26872)
Wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung zur Drittunterwerfung im Urheberrecht nicht anwendbar; Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing anwendbar; werksseitig voreingestelltes Passwort am WLAN-Router unzureichend; Streitwert 10.000,- €
LG Hamburg, 308 O 336/10 vom 20.9.2010
Aktivlegitimation der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH in Bezug auf “Monsta” und “Somma im Kiez” (Culcha Candela) vom Landgericht Hamburg bestätigt
Einstweilige Verfügung bezüglich der Tonaufnahmen "Monsta" und "Somma im Kiez", Streitwert 10.000,- €
LG Hamburg, 310 O 263/10 vom 2.8.2010
Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen Culcha Candela – Monsta
Streitwert 10.000,- €